Hier geben wir Ihnen gerne einen Überblick über unsere Leistungen und den Abrechnungsmodalitäten
01 GOT
Jede tierärztliche Leistung unterliegt der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT. Die aktuelle GOT ist seit 20.11.2022 in Kraft. In der GOT ist detailliert geregelt, welche Gebühr für welche Leistung erhoben werden muss und darf. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Tierarzt die Möglichkeit, den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen (im Notdienst den zwei- bis vierfachen Satz).
Unser Grundsatz der Praxis ist, dass das Tier immer im Vordergrund steht. Dennoch müssen auch wir wirtschaftlich arbeiten. In besonderen Fällen ist eine Absprache mit uns immer möglich.
02 BARSOI-Liste
Ähnlich ist das Verfahren bei allen in der Praxis angewendeten und abgebenden Medikamente. In der BARSOI-Liste veröffentlichen alle Pharma-Hersteller ihre Preise. Es gibt genaue Regelungen und Berechnungen, wie sich danach die Preise zusammensetzten. Die BARSOI-Liste wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Auch wir richten uns nach den angegebenen Preisen. So halten wir uns an diese Vorgaben und gestalten die Preise nicht willkürlich.
03 Abrechnung
Für jede tierärztliche Behandlung und Medikamentenabgabe erhalten Sie von uns eine detaillierte Quittung.
Die Leistung können Sie bei uns entweder Bar oder mit Karte entrichten. Unser Kartenterminal akzeptiert alle gängigen Zahlungskarten, inkl. Kreditkarten und NFC-Zahlungen mittels Smartphone/Watch.
Gerne sind wir bereit, in einem individuellen Gespräch auch Kostenvoranschläge für größere Behandlungen zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.